Inhalte:
Üben des Verstehens und Diskutierens deutscher juristischer Texte (Gesetze, Urteile, Verträge, Schriftsätze). Hierbei wird ein umfassendes juristisches Vokabular erarbeitet. Im Laufe des Kurses werden mit Schwerpunkt auf praktisch relevante grenzüberschreitende Fragen Rechtsprobleme aus dem Zivil- und Gesellschaftsrecht, Staatsrecht, Prozessrecht und Strafrecht behandelt.
Von den Teilnehmer wird erwartet, dass sie bereit sind, an diesen mündlichen Übungen teilzunehmen.
Der Kursus dauert 5 Wochen und findet zweimal pro Woche mit jeweils 2 Stunden statt.
Es wird keine Prüfung abgelegt und es besteht deshalb keine Möglichkeit Examenspunkte zu erwerben.
Am Ende des Kursus wird für Studenten, die an 8 der 10 Lektionen teilgenommen haben, eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.